
TTDSG – die „neue Cookie-Norm“ mit Abmahnpotential
Seit dem 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (kurz TTDSG) in Kraft, das eine Reihe von teuren Abmahnungen mit sich bringen wird. Als Betreiber einer Website sollten Sie daher jetzt dringend prüfen, ob Sie bereits alle Anforderungen an eine rechtskonforme Cookie-Verwaltung erfüllen.
Das sogenannte „neue deutsche Datenschutz-Gesetz“ gibt unter anderem vor, dass das Setzen von Cookies auf Webseiten, Messengern, Apps und sonstigen digitalen Medien einer echten und ausdrücklichen Einwilligung des Users bedarf. Ohne diese Zustimmung dürfen Nutzerinformationen nicht verarbeitet oder gespeichert werden. So weit, so bekannt. Dennoch gibt es weitere Anforderungen, die wir Ihnen weiter unten übersichtlich in einer Liste zusammen gefasst haben. Besonders der neue §25 schraubt die Anforderungen an Cookie-Consent-Banner nochmal nach oben.
Haftungsausschluss: Die Informationen in diesem Artikel sind sorgfältig recherchiert worden. Dennoch dürfen wir keine verbindliche Rechtsberatung anbieten und übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der aufbereiteten Informationen. Diese stellen Handlungsempfehlungen dar, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung durch einen Anwalt.
TTDSG – Was ist das eigentlich?
Nachdem die Rechtslage für den Umgang digitaler Nutzerdaten im Netz bisher nur vereinzelt über Abmahnungen und BGH-Urteile geregelt wurde, kommt nun Licht ins Dunkle.
Bei dem neuen TTDSG handelt es sich um eine Zusammenführung des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) unter Berücksichtigung der DSGVO-Bestimmungen und der ePrivacy-Richtlinie.
Das Gesetz hat das Ziel, die Privatperson und deren personenbezogene Daten zu schützen und für mehr Transparenz im World Wide Web zu sorgen. Des Weiteren ist nun für Deutschland klar geregelt, welche Stelle wofür verantwortlich ist.
Wie schütze ich mich als Website-Betreiber vor Abmahnungen?
Wer sich bisher noch nicht an die Urteile und Rechtsempfehlungen gehalten hat und noch immer keinen Cookie-Consent-Banner besitzt, sollte sich schnall darum kümmern – es gibt nämlich keine Übergangszeit. Sollten Sie bereits eine datenschutzkonforme Abfrage installiert haben, gilt es diese dennoch zu prüfen.
Besonders die letzten beiden Punkte der folgenden Liste stellen eine deutliche Verschärfung der bisherigen Handhabung dar:
- Cookies dürfen nicht voreingestellt sein (außer die Cookie-Gruppe „essenziell“).
- Sofern keine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers erfolgt ist, dürfen keine Daten getrackt werden.
- Der Websitebetreiber ist auf Anfrage behördlicher Stellen verpflichtet, Auskunft über die Bestands- und Nutzerdaten zu geben.
- Der User muss die Möglichkeit haben, allen Cookies zuzustimmen, seine eigene Einstellung vorzunehmen oder alle Cookies abzulehnen (außer die Cookie-Gruppe „essenziell“).
> es werden fortan DREI Buttons benötigt: Akzeptieren, Speichern, Ablehnen - Eine Beeinflussung des Nutzers über die Farbgestaltung der Buttons ist nicht zulässig.
> eine Priorisierung des „Akzeptieren“-Buttons ist nicht mehr zulässig, alle drei Buttons müssen die gleiche Farbe und Größe haben
Was passiert bei Gesetzesverstoß?
Wer zum 1. Dezember keinen rechtskonformen Cookie-Consent-Banner auf seiner Website hat, muss mit Abmahnungen und teuren Bußgeldbescheiden rechnen. Im Zweifelsfall wird nämlich dann direkt gegen zwei Gesetze verstoßen. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann ein Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Umsatzes kosten. Bei einem Verstoß gegen das TTDSG kann die Strafe bis zu 300.000 EUR betragen.
Schützen Sie sich vor Abmahnung - jetzt Cookie Notice einbinden!
Wir unterstützen Sie bei der Integration eines rechtskonformen Cookie Notice auf Ihrer Website.
Oder rufen Sie uns an: 0821 207099 33
Fazit
Mit dem TTDSG existiert nun eine verbindliche Rechtsgrundlage, an die sich deutschlandweit alle Betreiber digitaler Plattformen halten müssen. Für Website-Betreiber, die sich auch bisher schon an die Vorgaben gehalten haben, gilt es nur wenige Punkte nachzuschärfen. Alle anderen sollten sich schnellstmöglich um die Anpassung ihrer Datenschutz-Konformität kümmern, da hier ab sofort mit zahlreichen Abmahnungen und hohen Kosten zu rechnen ist.

Autorin: Ramona Kuchenbaur
Ramona ist als Projektmanagerin verantwortlich für Web-Projekte, Online-Marketing-Maßnahmen und kümmert sich um strategische Konzeption unserer Online-Projekte. Neben den Bereichen E-Commerce / Online Shops hat sie sich auf Datenschutz im Internet spezialisiert.