Allgemeine Geschäftsbedingungen der coalo GmbH
für Leistungen gegenüber Unternehmern · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der coalo GmbH, Schaezlerstraße 2, 86150 Augsburg (nachfolgend „coalo“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen aus den Bereichen Strategie, Technik und Sichtbarkeit, insbesondere Beratung, Konzeption und Workshops, Webdesign, Website- und Online-Shop-Entwicklung, Schnittstellen und Individualentwicklung, Wartung und Support sowie Online-Marketing (u. a. SEO, Google Ads, Social Media, Paid Social, Newsletter- und E-Mail-Marketing, Content-Marketing und KI-Suchoptimierung).
(2) Das Leistungsangebot von coalo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt coalo nicht.
(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass coalo in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn coalo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch, wenn coalo in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von coalo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, ist coalo bis zu deren Ablauf gebunden; ist keine Frist angegeben, beträgt die Bindungsfrist vier Wochen ab Angebotsdatum.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder durch Unterzeichnung), durch eine Auftragsbestätigung von coalo oder durch den Beginn der Leistungserbringung im Einvernehmen mit dem Kunden zustande.
(3) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung, diesen AGB sowie gegebenenfalls gesonderten Vereinbarungen (z. B. einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung). Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Angebots bzw. der Leistungsbeschreibung diesen AGB vor.
§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung
(1) Beratungs-, Betreuungs- und Marketingleistungen (z. B. laufende SEO-, SEA-, Social-Media- oder Newsletter-Betreuung, Workshops, Support) erbringt coalo als Dienstleistung; geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg. Die Erstellung von Websites, Online-Shops, Landingpages, Schnittstellen oder individueller Software erbringt coalo als Werkleistung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) coalo schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere übernimmt coalo keine Gewähr für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Suchsystemen, für Reichweiten, Klickraten, Leads, Bewerbungen oder Umsätze, da diese maßgeblich von Faktoren abhängen, auf die coalo keinen Einfluss hat (z. B. Algorithmen und Richtlinien der Plattformbetreiber, Wettbewerb, Marktumfeld, Angebot und Preise des Kunden). Prognosen, Benchmarks und Richtwerte stellen keine Zusicherung dar.
(3) coalo erbringt die Leistungen nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik. Im Rahmen des Briefings und der Vorgaben des Kunden besteht Gestaltungsfreiheit; Abweichungen vom persönlichen Geschmack des Kunden begründen keinen Mangel.
(4) coalo ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. coalo bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
(5) coalo kann bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, etwa für Recherche, Analyse, Textentwürfe oder Programmierung. Die Ergebnisse werden von coalo fachlich geprüft und verantwortet. Personenbezogene und vertrauliche Daten des Kunden verarbeitet coalo dabei nur im Einklang mit § 15 und § 16 dieser AGB.
(6) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie verlängern sich angemessen, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig erfüllt, Änderungswünsche äußert oder Umstände eintreten, die coalo nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder Plattformbetreibern).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt coalo bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere alle erforderlichen Informationen, Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Produktdaten), Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
(2) Freigaben, Rückmeldungen und Korrekturen erteilt der Kunde innerhalb der vereinbarten Fristen, mangels Vereinbarung innerhalb von zehn Werktagen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien berechtigt ist, sie coalo zur vertragsgemäßen Verwendung überlassen darf und dass diese nicht gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen.
(4) Die regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden, soweit coalo die Datensicherung nicht ausdrücklich im Rahmen eines Wartungs- oder Hostingvertrags übernommen hat.
(5) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Den hierdurch entstehenden Mehraufwand kann coalo nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. jeweils gültigen Stundensätzen gesondert berechnen. Die gesetzlichen Rechte von coalo, insbesondere aus §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
§ 5 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, teilt er diese in Textform mit. coalo prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und teilt sie dem Kunden mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden.
(2) Die im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen sind in der Vergütung enthalten. Weitere Korrekturschleifen sowie Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden nach Aufwand zu den vereinbarten bzw. jeweils gültigen Stundensätzen vergütet.
(3) coalo kann Änderungswünsche ablehnen, wenn deren Umsetzung unzumutbar ist, insbesondere wenn sie die Kapazitätsplanung erheblich beeinträchtigen würde.
§ 6 Abnahme
(1) Werkleistungen sind vom Kunden nach Fertigstellung abzunehmen. coalo zeigt die Fertigstellung an und stellt das Werk, etwa auf einer Test- oder Staging-Umgebung, zur Prüfung bereit. Der Kunde prüft das Werk innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder teilt coalo festgestellte Mängel in Textform nachvollziehbar mit.
(2) Das Werk gilt als abgenommen, wenn coalo dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Nimmt der Kunde das Werk produktiv in Nutzung, insbesondere durch die von ihm veranlasste Liveschaltung einer Website oder eines Online-Shops, gilt dies als Abnahme, sofern er nicht zuvor wesentliche Mängel gerügt hat.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
(4) Für in sich abgeschlossene Teilleistungen (z. B. Konzept oder Design-Entwurf) kann coalo Teilabnahmen verlangen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von coalo berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit Werkleistungen ist coalo berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, werden 40 % der Vergütung bei Auftragserteilung, 30 % nach Freigabe von Konzept bzw. Design und 30 % nach Abnahme fällig.
(3) Laufende Leistungen (z. B. Betreuungs-, Wartungs-, Hosting- und Lizenzpauschalen) werden monatlich im Voraus berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. coalo übermittelt Rechnungen elektronisch, auch in Form von E-Rechnungen.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Darüber hinaus ist coalo berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzubehalten.
(6) Reise- und Fahrtkosten sowie Kosten für Lizenzen, Bildmaterial, Schriften, Plugins, Hosting, Werbebudgets und sonstige Leistungen Dritter sind in der Vergütung nicht enthalten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, und werden gesondert berechnet bzw. vom Kunden direkt getragen.
(7) coalo kann die Vergütung für laufende Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen angemessen anpassen, höchstens jedoch einmal pro Kalenderjahr. Übersteigt die Erhöhung 5 %, kann der Kunde den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. coalo weist den Kunden in der Ankündigung auf dieses Kündigungsrecht hin.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Online-Werbung und Werbebudgets
(1) Bei der Betreuung von Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta, LinkedIn) werden die Werbekosten (Mediabudget) grundsätzlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber abgerechnet. Die Werbekonten werden auf den Namen des Kunden geführt; der Kunde räumt coalo die für die Betreuung erforderlichen Zugriffsrechte ein. Das Mediabudget ist nicht Bestandteil der Vergütung von coalo.
(2) Für die Nutzung der Werbeplattformen gelten die Geschäftsbedingungen und Richtlinien der jeweiligen Betreiber. coalo berücksichtigt diese bei der Erstellung und Steuerung der Kampagnen. Auf Entscheidungen der Plattformbetreiber, insbesondere die Ablehnung von Anzeigen, die Einschränkung oder Sperrung von Werbekonten sowie Änderungen an Algorithmen, Funktionen oder Abrechnungsmodellen, hat coalo keinen Einfluss.
(3) coalo setzt das vom Kunden freigegebene Budget nach bestem fachlichen Ermessen ein. Plattformbedingte Abweichungen, etwa die vom Betreiber zugelassene Überschreitung eines Tagesbudgets, sind möglich.
(4) Die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Produkte und Leistungen sowie der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Werbeaussagen (z. B. Preis-, Umwelt- oder Gesundheitsangaben) liegt in der Verantwortung des Kunden; § 11 gilt entsprechend.
(5) Bei Beendigung der Zusammenarbeit verbleiben Werbekonten, Kampagnen und die darin enthaltenen Daten beim Kunden. coalo entfernt ihre Zugriffe auf Wunsch des Kunden.
§ 9 Komponenten und Leistungen Dritter
(1) Websites und Online-Shops setzt coalo in der Regel auf Basis von WordPress und WooCommerce sowie weiterer Komponenten Dritter um (z. B. Themes, Plugins, Schriften, Bildmaterial, Schnittstellen, Hosting- und SaaS-Dienste). Für diese gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter, die der Kunde zu beachten hat. Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen (z. B. GPL).
(2) Kostenpflichtige Lizenzen werden, soweit möglich, auf den Namen des Kunden erworben oder an ihn weiterberechnet. Laufende Lizenz- und Verlängerungskosten trägt der Kunde.
(3) coalo übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Fortbestand, Sicherheit und Funktionsänderungen von Komponenten oder Diensten Dritter, insbesondere nicht für die Kompatibilität mit Versionen von WordPress, WooCommerce, Plugins, Browsern oder Betriebssystemen, die zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht veröffentlicht waren. Hierdurch erforderliche Anpassungen werden, soweit kein Wartungsvertrag besteht, gesondert vergütet.
(4) Stellt coalo Hosting-Leistungen über Dritte bereit oder vermittelt sie, gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Hosting-Anbieters.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) coalo räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an individuell für ihn gestalteten Designs, Grafiken und Texten ein ausschließliches, an Programmcode ein einfaches Nutzungsrecht, jeweils zeitlich und räumlich unbeschränkt und einschließlich des Rechts, Inhalte seiner Website bzw. seines Online-Shops selbst zu bearbeiten.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) Ausgenommen sind Komponenten Dritter (§ 9) sowie Know-how, Standardbausteine, Vorlagen, Werkzeuge und Bibliotheken, die coalo projektübergreifend einsetzt. Hieran erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich ist.
(4) Entwürfe, Konzepte, Präsentationen und nicht ausgewählte Gestaltungsvarianten verbleiben bei coalo, auch wenn sie vergütet wurden; Rechte daran erhält der Kunde nur, soweit sie in das beauftragte Arbeitsergebnis eingehen. Zur Herausgabe offener Quelldateien (z. B. Design-Dateien) ist coalo nur verpflichtet, wenn dies vereinbart ist.
(5) Soweit Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise mithilfe von KI-Werkzeugen erstellt werden, kann an diesen Bestandteilen mangels menschlicher Schöpfung gegebenenfalls kein Urheberrecht entstehen. coalo räumt dem Kunden die Rechte ein, soweit sie bestehen; eine Gewähr für den urheberrechtlichen Schutz solcher Bestandteile übernimmt coalo nicht.
§ 11 Verantwortung für Inhalte und rechtliche Anforderungen
(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte sowie für die Inhalte und Maßnahmen verantwortlich, die er zur Veröffentlichung freigibt, insbesondere Werbeaussagen, Produkt- und Preisangaben.
(2) coalo erbringt keine Rechtsberatung und ist nicht zur rechtlichen Prüfung von Inhalten und Maßnahmen verpflichtet, insbesondere nicht im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht. Hinweise von coalo auf rechtliche Risiken ersetzen keine Rechtsberatung. Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Shop-AGB) sowie die rechtskonforme Ausgestaltung von Cookie-Einwilligungen und Tracking verantwortet der Kunde; coalo bindet diese nach Vorgabe des Kunden technisch ein.
(3) Eine barrierefreie Umsetzung nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) oder nach bestimmten Standards (z. B. WCAG) schuldet coalo nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ob das BFSG auf das Angebot des Kunden Anwendung findet, prüft der Kunde in eigener Verantwortung.
(4) Der Kunde stellt coalo von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten oder von ihm freigegebenen Inhalten und Maßnahmen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, soweit coalo an der Rechtsverletzung kein Verschulden trifft. coalo informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Wartung und Support
(1) Verträge über laufende Leistungen (z. B. WordPress-Wartung, Hosting, SEO-, SEA-, Social-Media- oder Newsletter-Betreuung) haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit, mangels Vereinbarung sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für coalo insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 648 BGB).
(5) Der Umfang von Wartungs- und Supportleistungen ergibt sich aus dem Angebot. Wartungsleistungen verringern Sicherheits- und Ausfallrisiken, können Sicherheitsvorfälle, Ausfälle oder Datenverluste jedoch nicht vollständig ausschließen. Reaktions- und Verfügbarkeitszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
(6) Vereinbarte Stundenkontingente, die innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht in Anspruch genommen werden, verfallen mit dessen Ablauf, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Bei Vertragsende übergibt coalo dem Kunden die bei coalo hinterlegten Zugangsdaten zu seinen Systemen und Konten. Weitergehende Unterstützung bei der Übergabe an Dritte, etwa bei einem Umzug der Website, erbringt coalo gegen Vergütung nach Aufwand.
§ 13 Mängelansprüche
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den folgenden Maßgaben. Der Kunde teilt Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mit.
(2) coalo leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie nach Maßgabe von § 14 Schadensersatz verlangen.
(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei geringfügigen Darstellungsunterschieden aufgrund unterschiedlicher Browser, Endgeräte oder Nutzereinstellungen, bei Störungen infolge von Eingriffen des Kunden oder Dritter, bei nicht von coalo durchgeführten Updates sowie bei Fehlern der nicht von coalo verantworteten Hosting-Umgebung.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Rügt der Kunde eine nicht vertragsgemäße Leistung, erhält coalo zunächst Gelegenheit, die Leistung innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen.
§ 14 Haftung
(1) coalo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet coalo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet coalo nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, es sei denn, coalo hat die Datensicherung vertraglich übernommen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen von coalo.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten sowie Kampagnen-, Performance- und Kundendaten.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
(4) Der Kunde übermittelt Zugangsdaten auf sicherem Weg; coalo speichert sie geschützt. coalo empfiehlt dem Kunden, überlassene Passwörter nach Ende der Zusammenarbeit zu ändern.
§ 16 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Soweit coalo im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. bei Wartung, Hosting, Newsletter-Versand oder Lead-Verwaltung), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch coalo enthält die Datenschutzerklärung unter www.coalo.de.
§ 17 Referenznennung
(1) coalo darf den Kunden unter Nennung von Namen und Logo sowie die für ihn erbrachten Leistungen (z. B. Screenshots der Website) als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien und in Präsentationen nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Konkrete Performance-Daten und sonstige vertrauliche Informationen veröffentlicht coalo nur mit Zustimmung des Kunden.
(2) coalo darf auf von ihr erstellten Websites und Online-Shops einen dezenten Hinweis auf coalo als Erstellerin anbringen (z. B. im Footer mit Verlinkung), sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kann dem widersprechen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Augsburg. coalo ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).