
EmpCo-Richtlinie: Was Sie jetzt tun müssen
7 wichtige Tipps zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie

EmpCo-Richtlinie: Was Sie jetzt tun müssen
7 wichtige Tipps zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie
„Klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“: Was heute wie ein starker Marketingclaim klingt, kann ab dem 27. September 2026 zum rechtlichen Risiko werden – selbst wenn es gut gemeint ist.
Der Grund ist die EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“). Die EU-Richtlinie 2024/825 soll Greenwashing erschweren und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässlichere, besser vergleichbare Informationen geben, damit sie fundierte Kaufentscheidungen treffen können.
Dafür verschärft sie unter anderem die Regeln für allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Klimaversprechen. Auch einzelne Formulierungen wie „umweltfreundliche Verpackung“ oder „wir werden bis 2030 klimaneutral“ können deshalb eine genauere Prüfung erfordern.
Für Unternehmen heißt das: Aussagen auf Websites, Produktseiten, Verpackungen, in Online-Shops, Social-Media-Anzeigen oder Google Ads müssen künftig noch konkreter, transparenter und belastbar belegt sein.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur: Sind unsere Nachhaltigkeitsaussagen wahr – sondern können wir sie nach den neuen Regeln auch ausreichend konkret belegen und kommunizieren?
Denn Umweltvorteile werden längst über zahlreiche Kanäle hinweg prominent beworben. Genau diese Vielfalt macht es so leicht, ältere oder zu pauschale Claims zu übersehen.
Wie wird die EmpCo-Richtlinie in Deutschland umgesetzt?
Wer Umweltclaims nutzt, sollte frühzeitig klären, wo sie erscheinen, worauf sie sich genau beziehen und welche Belege dafür vorliegen.
Deutschland hat die europäischen Vorgaben durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die wesentlichen neuen Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Für Marketing und Kommunikation steigt damit der Prüfungsbedarf: Gute Absichten genügen nicht. Entscheidend sind konkrete Aussagen, belastbare Nachweise und eine transparente Darstellung.
PRAXIS-TIPP
Suchen Sie nicht nur nach dem Begriff „Nachhaltigkeit“. Prüfen Sie auch Formulierungen mit Wörtern wie „grün“, „öko“, „umweltschonend“, „klimafreundlich“, „CO₂-neutral“, „recycelt“, „ressourcenschonend“ oder „biologisch abbaubar“.
Was kann passieren, wenn unser Wording gegen die neuen Vorgaben verstößt?
Unlautere geschäftliche Handlungen können insbesondere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. Abhängig vom konkreten Verstoß und Verfahren können weitere finanzielle und rechtliche Konsequenzen hinzukommen.
Dabei ist wichtig: Es gibt nicht einfach „das eine EmpCo-Bußgeld“, das automatisch bei jedem problematischen Umweltclaim anfällt. Das macht das Risiko aber nicht harmlos. Ein Verstoß gegen das UWG ist kein kosmetisches Marketingproblem.
Schon eine Abmahnung kann Kosten, interne Abstimmungen und kurzfristige Änderungen an Kampagnen oder Websites verursachen. Kommt eine Unterlassungsverpflichtung hinzu, wird es besonders unangenehm, wenn problematische Formulierungen noch an versteckten Stellen Ihrer Website, in alten Landingpages oder laufenden Anzeigen vorhanden sind. Und spätestens dann wird aus einem Satz wie „besonders umweltfreundlich“ ein Thema für Geschäftsführung, Marketing und Rechtsabteilung.
UNSER ANGEBOT
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie mit dem Wording Ihres Internetauftritts gegen die EmpCo-Richtlinie verstoßen? Dann buchen Sie hier unseren EmpCo-Check für Ihre Website.
Welche Umweltbegriffe werden ab September 2026 problematisch?
Besonders kritisch werden allgemeine Umweltaussagen, wenn die behauptete hervorragende Umweltleistung nicht entsprechend nachgewiesen werden kann. Die EU nennt dafür ausdrücklich Beispiele wie: umweltfreundlich, umweltschonend, grün, ökologisch, klimafreundlich, umweltverträglich, CO²-freundlich, energieeffizient, biologisch abbaubar oder biobasiert.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jeder dieser Begriffe vollständig aus Ihrem Marketing verschwinden muss. Aber ein pauschales „umweltfreundlich“ ohne unmittelbar verständliche Konkretisierung kann künftig problematisch sein. Eine spezifischere Aussage wie „100 % der bei der Herstellung dieser Verpackung eingesetzten Energie stammt aus erneuerbaren Quellen“ wird rechtlich anders behandelt – vorausgesetzt natürlich, sie ist korrekt und belegbar.
Der Unterschied steckt also im Detail. Und genau dort liegt für Unternehmen die Gefahr: Marketingtexte wurden in der Vergangenheit meist auf Wirkung, Verständlichkeit und Conversion optimiert – nicht auf die Anforderungen einer Richtlinie, die erst Jahre später in Kraft tritt.
PRAXIS-TIPP
Gehen Sie Ihre Kommunikation Satz für Satz durch. Je allgemeiner und größer ein Umweltversprechen klingt, desto genauer sollten Sie prüfen, worauf sich die Aussage bezieht und welche Belege dafür vorhanden sind.
Für welche Kommunikations-Kanäle gilt die EmpCo-Richtlinie?
Umweltaussagen können in unterschiedlichsten Formen Teil kommerzieller Kommunikation sein – beispielsweise als Text, Symbol, Grafik, Label, Markenbestandteil oder audiovisuelle Aussage. Deshalb sollten Sie Ihre Prüfung nicht bei Ihren Produktseiten beenden.
Relevant können unter anderem sein:
- Unternehmenswebsite und Landingpages
- Online-Shop und Produktbeschreibungen
- Google Ads und Display-Anzeigen
- Social-Media-Posts und Paid Social
- Newsletter
- Broschüren und Verkaufsunterlagen
- Verpackungen und Produktgrafiken
- Videos
- Pressemitteilungen
- Arbeitgeberkommunikation
- ältere Kampagnen und wiederverwendete Werbemittel
Gerade bei über Jahre gewachsenen Websites entsteht hier schnell ein Problem: Niemand weiß mehr genau, wo überall entsprechende Aussagen veröffentlicht wurden.
PRAXIS-TIPP
Beginnen Sie deshalb mit einer vollständigen Inventur Ihrer digitalen und analogen Inhalte, bevor Sie einzelne Texte umformulieren. Sonst beseitigen Sie möglicherweise fünf auffällige Claims und übersehen zwanzig weitere.
Wie finde ich heraus, welche Inhalte auf unserer Website betroffen sind?
Genau hier beginnt die eigentliche Arbeit. Bei einer Website mit fünf Seiten können Sie relevante Formulierungen möglicherweise noch manuell zusammensuchen. Bei größeren Unternehmenswebsites und Online-Shops wird das schnell unübersichtlich.
Deshalb empfiehlt sich ein strukturierter Audit:
- Inhalte inventarisieren: Zunächst müssen alle relevanten Seiten, Produkttexte, Landingpages und weiteren Werbemittel erfasst werden.
- Verdächtige Begriffe identifizieren: Danach werden typische Green-Marketing-Begriffe und Umweltaussagen gesucht und nach ihrem möglichen Risiko sortiert.
- Aussagen konkret prüfen: Ein Treffer allein bedeutet noch nicht automatisch, dass eine Aussage unzulässig ist. Kontext, Konkretisierung und vorhandene Nachweise müssen gemeinsam betrachtet werden.
- Belege zuordnen: Für relevante Claims sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, worauf die Aussage beruht: beispielsweise Zertifikate, Ökobilanzen, Umweltproduktdeklarationen, Messwerte oder andere belastbare Nachweise.
- Inhalte überarbeiten: Problematische oder zu pauschale Aussagen werden entfernt, konkretisiert oder durch belegbare Formulierungen ersetzt.
- Prozesse für die Zukunft schaffen: Der wichtigste Schritt wird gern vergessen: Neue Marketinginhalte dürfen nach dem Audit nicht wieder dieselben Risiken erzeugen. Deshalb braucht es klare Freigabeprozesse für neue Umweltclaims.
PRAXIS-TIPP
Legen Sie eine zentrale „Proof Library“ für Ihre Umweltclaims an. So lässt sich später nachvollziehen, welche Aussage auf welchem Beleg basiert – statt bei jeder neuen Kampagne wieder bei null anzufangen.
Müssen wir jetzt unsere komplette Website juristisch prüfen lassen?
Wann sollten Unternehmen mit der EmpCo-Prüfung beginnen?
Fazit
Aus einem grünen Versprechen wird eine belegbare Aussage. Nachhaltigkeit im Marketing verschwindet durch EmpCo nicht. Aber die Spielregeln ändern sich.
Pauschale Umweltversprechen, Fantasie-Siegel, unklare Klimaneutralitätsclaims und schlecht belegte Zukunftsziele werden deutlich riskanter. Unternehmen müssen künftig genauer wissen, was sie behaupten, worauf sich die Aussage bezieht und wie sie diese belegen können.
Das Problem: Auf über Jahre gewachsenen Websites und in laufenden Kampagnen schlummern häufig mehr dieser Aussagen, als Verantwortlichen bewusst ist. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen gründlichen Check. Nicht, um Nachhaltigkeit aus Ihrer Kommunikation zu streichen. Sondern damit Sie weiterhin darüber sprechen können – konkret, glaubwürdig und mit deutlich weniger rechtlichem Risiko.
Finden Sie die Green Claims auf Ihrer Website, bevor andere es tun!